Titel:

Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


Logo:

Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


Suche:


Schriftmenü:

Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-3519-401

Gebietsname:

VSG Weseraue

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

2744 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Minden-Luebbecke

Kurzcharakterisierung:

Das bestehende EG-Vogelschutzgebiet "Weserstaustufe Schlüsselburg" einschliesslich der nun abgegrenzten Erweiterung ist eines der bedeutendsten Brut-, Mauser-, Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiete vor allem für Wasser- und Watvögel in Nordrhein-Westfalen. Es erstreckt sich vom Naturschutzgebiet "Lahde" bei Petershagen bis zur niedersächsischen Grenze im Norden. Die Weseraue ist eine Stromtal-Kulturlandschaft mit episodisch überschwemmten Gründlandflächen im Deichvorland. Charakteristische Landschaftselemente sind die im Zuge von Abgrabungen entstandenen Kiesgewässer (u.a. Häverner Marsch, Mittelweser, Windheim) sowie die überwiegend landwirtschaftlich genutzte Grünland- und Ackermarsch. Weiterhin umfasst das Gebiet die besonderen naturnahen auentypischen Lebensräume wie extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Hochstaudenfluren, Auengebüsche und -fragmente, Kleingewässer, offene Pionierflächen sowie Röhrichte.

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Das Vogelschutzgebiet hat internationale Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsplatz für Wasser- und Watvögel. Im Sinne von NATURA 2000 weist das Feuchtgebiet eine enge Verzahnung (Austausch von Populationen) mit weiteren europäischen Schutzgebieten (u.a. Dümmer, Steinhuder Meer) und der angrenzenden Weseraue in Niedersachsen auf. In den letzten Jahren erlangte das Stromtal zunehmende Bedeutung als Durchzugs- und Überwinterungsraum für Wildgänse (v.a. Saat- und Blässgans) und nordische Schwäne (Sing- und Zwergschwan). Weiterhin beherbergt die Weseraue die letzten Weissstorch-Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Es gilt als das bedeutendste Überwinterungsgebiet für Schellente und Gänsesäger sowie Rastgebiet für den Goldregenpfeifer in Nordrhein-Westfalen. Besonders bei strengem Frost dient die Weser für Taucher, Enten und Säger als Zufluchtstätte, da sie nur in geringem Umfang zufriert.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Die vorhandene Habitatausstattung mit ihrer charakteristischen Avifauna ist zu erhalten und weiter zu entwickeln. Massnahmen, die mit Versiegelung oder Zerschneidung verbunden sind, sollten unterbleiben. Vorrangig zu schützen und wiederherzustellen sind die Nahrungsflächen des Weissstorches, die Rast- und Überwinterungsbereiche (Nahrungsflächen und Schlafplätze) von Sing- und Zwergschwan sowie von Bläss- und Saatgans, die Rastgebiete des Goldregenpfeifers, die Brutplätze der Rohrweihe, die Brutplätze der Wat- und Wasservögel (u.a. Bekassine, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Krickente, Löffelente, Tafelente, Zwergtaucher), die Brutplätze von Braunkehlchen, Teichrohrsänger und Uferschwalbe, die Rast- und Überwinterungsräume von Bruchwasserläufer, Kampfläufer, Zwergsäger, Dunkler Wasserläufer, Gänsesäger, Waldwasserläufer sowie Schellente. Dazu gehören Massnahmen wie z.B. naturnahe Gestaltung vorhandener Abgrabungen, Schaffung von Flächen für Auendynamik, Anlage von nicht genutzten Uferrandstreifen, Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege der Grünlandflächen, Schaffung von Blänken durch Anlage auentypischer Flutmulden auf Grünland sowie Optimierung von Stillgewässern. Bedeutsam sind weiterhin Massnahmen der naturverträglichen Lenkung der Freizeitnutzung (Lenkung des Erholungsverkehrs sowie von Freizeit- und Sportaktivitäten, zeitliche und räumliche Einschränkung von Jagd und Angelsport, Schaffung von Einrichtungen für das Naturerlebnis) sowie Einschränkung der militärischen Nutzung.

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus einer Karte:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen:

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP)