Titel:

Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


Logo:

Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


Suche:


Schriftmenü:

Schriftgrösse: ||

Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-3807-401

Gebietsname:

VSG Moore und Heiden des westlichen Muensterlandes

Gesetzlicher Schutz:

Gebietstyp: A = SPA (BSG) EU-Vogelschutzgebiet, umfassender gesetzlicher Schutz über § 52 LNatSchG NRW sicher gestellt

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

2324 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Borken

Kurzcharakterisierung:

Die Moore, u.a. Naturschutzgebieten " Zwillbrocker Venn", "Ammeleor Venn", "Hündfelder Moor" und "Amtsvenn", an der deutsch-niederländischen Grenze zählen zu den letzten grösseren zusammenhängenden Moorgebieten in Nordrhein-Westfalen. Das bestehende und erweiterte Vogelschutzgebiet umfasst die noch erhaltenen Moorreste sowie einige Feuchtwiesenkomplexe. Infolge der Kultivierung haben sich vielfältige Lebensräume wie trockene Heidegebiete, feuchte Heiden mit Glockenheide- und Gagel-Beständen sowie Nass- bzw. Feuchtgrünländer herausgebildet. Neben der Unterschutzstellung wurden grossflächig Optimierungs- und Extensivierungsmassnahmen durchgeführt. Dadurch konnten viele Indikatorarten der Moore, Heiden und Feuchtwiesen in ihrem Bestand gesichert und gefördert werden. Insgesamt hat das Vogelschutzgebiet "Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes" eine überregionale Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten.

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Die besondere Schutzwürdigkeit begründet sich vor allem aus seiner grossen Bedeutung innerhalb des landesweiten und zum Nachbarland Niederlande übergreifenden Biotopverbundsytems und seiner Funktion als herausragender Lebensraum für Wiesen-, Wasser-, Wat- , Moor- und Heidearten. Das Vogelschutzgebiet gehört zu Top 5 Brutgebieten für Blaukehlchen, Schwarzkopfmöwe und Ziegenmelker (Anhang I-Arten) sowie Zwergtaucher, Krickente, Knäkente, Löffelente, Wasserralle, Bekassine, Uferschnepfe, Grosser Brachvogel, Rotschenkel und Schwarzkehlchen (Arten nach Art. 4 (2) der EG-Vogelschutzrichtlinie) in Nordrhein-Westfalen. Darüberhinaus brütet im Naturschutzgebiet "Zwillbrocker Venn" regelmässig der Schwarzhalstaucher (einziger Brutplatz in Nordrhein-Westfalen). Hohe Siedlungsdichten erreicht der Kiebitz im Feuchtgrünland des Gebietes.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Vorrangig zu schützen, entwickeln und wiederherzustellen sind die naturnahe lebende Hochmoore und Zwischenmoore sowie ihre Regenerationsstadien, oligotrophe, mesotrophe und eutrophe Stillgewässer mit ihrer Verlandungsvegeation, die bodensaueren Eichen-Mischwälder auf Sandböden, die Moorwälder, die trockene Heidegebiete, die feuchten Heiden sowie die Feuchtgründländer. Dazu gehören u.a. die Weitervernässung, Entkusselung, Schafbeweidung sowie extensiv bewirtschaftete Gründlandbereiche (Vertragsnaturschutz).

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus einer Karte:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen: