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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-4603-401

Gebietsname:

VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg

Gesetzlicher Schutz:

Gebietstyp: A = SPA (BSG) EU-Vogelschutzgebiet, umfassender gesetzlicher Schutz über § 52 LNatSchG NRW sicher gestellt

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

8074 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Moenchengladbach, Kleve, Viersen, Heinsberg

Kurzcharakterisierung:

Das inmitten der Schwalm-Nette-Platte gelegene, 8074 ha umfassende Vogelschutzgebiet besteht aus einem einzigartigen Lebensraumkomplex aus Stillgewässern mit Schwerpunkt im Bereich der Krickenbecker Seen, lichten Kiefern- und Eichenmischwäldern durchsetzt mit Heidemooren und Heiden entlang der deutsch-niederländischen Grenze (Grenzwald mit ehemaligem Depot Brüggen-Bracht, Lüsekamp und Meinweg), Heidemooren mit Schwerpunkt im Elmpter Bruch und Lüsekamp sowie z.T. naturnahen Fliessgewässern mit einem mehr oder weniger breiten Band aus begleitenden Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auenwäldern, aber auch Buchen- und Eichenmischwäldern.

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Diese grosse, naturraumtypische Lebensraumvielfalt und ihre oft sehr gute Ausprägung machen das Gebiet überaus attraktiv einerseits für eine grosse Anzahl hier brütender Vogelarten mit z.T. bedeutenden Populationen, andererseits aber auch als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsraum für ziehende Vögel. Das Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platten ist grenzüberschreitend. Auf niederländischer Seite findet es seine Entsprechung z.B. im Bereich des Nationalparks Meinweg. Das bestehende Vogelschutzgebiet "Krickenbecker Seen" und die Erweiterungsgebiete mit ihren Stillgewässern haben einerseits für zahlreiche hier brütende Vogelarten landesweite Bedeutung (Rohrdommel, Teichrohrsänger, Krickente, Wasserralle, Zwergtaucher), andererseits werden sie von vielen Vogelarten (Fischadler, Rohrdommel, Trauerseeschwalbe, Zwergsäger) als Rast- und Überwinterungsgebiet genutzt. Lichte Kiefern-Eichenmischwälder, z.T. durchsetzt mit ausgedehnten Heiden (Schwerpunkt im ehemaligen Depot Brüggen-Bracht) und kleinflächigen Heidemooren sind der Grund für das Vorkommen national bedeutsamer Brutbestände von Heidelerche, Ziegenmelker und Schwarzkehlchen. Schwerpunktpopulationen im niederrheinischen Flachland haben in den gebietstypischen Buchen- und Eichenmischwäldern ausserdem der Schwarzspecht und der Wespenbussard. Elmpter Schwalmbruch und Lüsekamp / Boschbeek beherbergen die landesweit grösste Brutpopulation des Blaukehlchens, die auch national von Bedeutung ist. Als Charaktervogel naturnaher Fliegssgewässer besitzt ausserdem der Eisvogel hier am nordwestlichen Arealrand seiner Hauptverbreitung ein signifikantes Vorkommen. Die bemerkenswerte Lebensraumvielfalt, oftmals in hervorragendem Erhaltungszustand, haben zur Ausweisung grossflächiger FFH-Gebiete im Vogelschutzgebiet geführt.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Die vorhandene Lebensraumvielfalt mit ihrer charakteristischen Avifauna ist zu erhalten und weiter zu entwickeln. Massnahmen, die mit der Versiegelung oder Zerschneidung verbunden sind, sollten unterbleiben. Die Wälder sind naturnah und naturschutzorientiert zu bewirtschaften. Es ist ein angemessener Eichen- / Kiefernmischwaldanteil im Grenzwald und Meinweg zu sichern. Die Moore sollten unter Erweiterung durch Heide- und Feuchtheideflächen mit entsprechenden Grenzlinieneffekten grosszügig freigestellt und miteinander verbunden werden. Das naturnahe Grund- und Fliessgewässerregime ist zu erhalten. Die Gewässer sollten vor Eutrophierung durch Extensivierung angrenzender Grünlandflächen geschützt werden. Die Fliessgewässer sind soweit möglich zu renaturieren. Bedeutsam sind weiterhin Massnahmen, die, auch grenzüberschreitend wirksam, der naturverträglichen Lenkung der Freizeitnutzung dienen. Viele der erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung der Lebensräume für die o.g. Vogelarten werden im Rahmen von Schutz- und Entwicklungsmassnahmen binnenliegender FFH-Gebiete umgesetzt.

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus 3 Karten:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen:

Kartenanlage 2 zum Standarddatenbogen:

Kartenanlage 3 zum Standarddatenbogen: