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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-5214-401

Gebietsname:

VSG Waelder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen

Gesetzlicher Schutz:

Gebietstyp: A = SPA (BSG) EU-Vogelschutzgebiet, umfassender gesetzlicher Schutz über § 52 LNatSchG NRW sicher gestellt

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

4655 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Siegen-Wittgenstein

Kurzcharakterisierung:

Das EG-Vogelschutzgebiet liegt im äussersten Süden des Kreises Siegen-Wittgenstein und gehört zum Naturraum Hoher Westerwald. Es erstreckt sich im Westen vom NSG Mahlscheid nahe Altenseelbach entlang der Landesgrenze bis zum Hickengrund / Wetterbachtal nach Holzhausen. Charakteristisch für die Naturraumausstattung sind zum einen die Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder sowie Schlucht- und Hangmischwälder, zum anderen Kultur-Landschaftsbiotope wie Niederwälder und extensiv genutzte Bergmähwiesen in enger Verzahnung mit montanen Glatthafer- und Feuchtwiesen. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen kleinen bis mittelgrossen Bachläufe, die den meist flach anstehenden, blockschuttreichen Basaltverwitterungsboden durchziehen und die von bachbegleitenden Erlen-Eschen-Wäldern gesäumt werden. Die vielgestaltige Biotopausstattung spiegelt sich durch eine artenreiche Vogelwelt wider. Besonders hervorzuheben sind die Brutvorkommen von Haselhuhn, Neuntöter, Braunkehlchen und Wiesenpieper.

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Die überregionale Bedeutung basiert auf einer umfangreichen Habitatausstattung mit entsprechender Avifauna. Im Vogelschutzgebiet liegt eines der letzten Brutvorkommen des Haselhuhns in Nordrhein-Westfalen. Das Wetterbachtal beherbergt die landesweit grösste Brutpopulation des Braunkehlchens. Darüber hinaus weist das Gebiet bedeutsame Brutbestände von Neuntöter, Bekassine und Wiesenpieper auf. Die Bergmisch- und Buchenwälder sind überregional bedeutsam für Grauspecht, Raufusskauz, Rotmilan und Schwarzspecht. Regelmässig werden die Fliessgewässer vom Schwarzstorch zur Nahrungssuche genutzt.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Generell ist die vorhandene Lebensraumvielfalt mit ihrer charakteristischen Avifauna zu sichern und weiter zu fördern. Für das Vogelschutzgebiet wertbestimmende Arten sind v.a. Haselhuhn und Braunkehlchen. Besondere Massnahmen sind für das Haselhuhn - auch grenzüberschreitend - durchzuführen. Dazu gehören die Entwicklung und Förderung von naturnahen Waldstrukturen und Niederwald-Sukzessionsstadien (u.a. Hainbuche, Birke, Hasel, Erle und Esche) sowie die Entfichtung von Quellbereichen, Siepen und Waldtälern. Durch gezieltes Einbringen von beeren- und kätzchentragenden Sträuchern wie Hasel, Holunder und Schneeball wird eine Verbesserung der Nahrungsbasis erreicht. Die Hauptziele der Schutzmassnahmen im Vogelschutzgebiet sind die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Bergmisch- , Buchen- und Hangschuttwälder sowie der Niederwälder und die extensive Grünlandbewirtschaftung der Bergwiesen und Wiesentäler. Wichtige Massnahmen sind naturnahe Waldbewirtschaftung, extensive Grünlandnutzung und Vertragsnaturschutz im Rahmen des Waldnaturschutz- und des Kulturlandschaftsprogramms. Beeinträchtigungen, die mit Versiegelung, Zerschneidung oder Zerstörung von Lebensräumen verbunden sind, sollten unterbleiben. Notwendig sind ausserdem Projekte zur Lenkung der Freizeitnutzung.

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus einer Karte:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen:

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP)