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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-4108-401

Gebietsname:

VSG Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge

Gesetzlicher Schutz:

Gebietstyp: A = SPA (BSG) EU-Vogelschutzgebiet, umfassender gesetzlicher Schutz über § 52 LNatSchG NRW sicher gestellt

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

5077 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Borken, Coesfeld, Recklinghausen

Kurzcharakterisierung:

Das Vogelschutzgebiet umfasst einen Gebietskomplex aus mehreren Teilflächen in der Niederung des Heubaches einschliesslich der Teiche in der Heubachniederung sowie die Truppenübungsplätze Weisses Venn (Lavesumer Bruch) und Borkenberge zusammen mit dem Waldbereich Linnert. Die Heubachniederung war bis in die Mitte dieses Jahrhunderts die Kernzone des grössten zusammenhängenden Hoch- und Niedermoorkomplexes in Nordrhein-Westfalen. Sie ist natürlicher Korridor zwischen dem West- und dem Kernmünsterland, in dem das ursprüngliche Biotopinventar des Münsterlandes repräsentiert ist. Heute wird diese Niederungslandschaft von feuchtem und mesophilem Grünland dominiert, in das Restflächen von Hoch- und Niedermooren eingebettet liegen. Charakteristisch auf den Truppenübungsplätzen sind die trockenen Heide-, Sand- und offenen kiefernbewaldeten Dünenbereiche.

Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Vogelschutzrichtlinie:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Eine grosse Anzahl der in der EG-Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten vermehrt sich hier oder nutzt das Gebiet auf dem Durchzug oder als Winterquartier. Hervorzuheben sind die bemerkenswert hohen Brutbestände von Blaukehlchen, Ziegenmelker, Grosser Brachvogel, Krickente, Tafelente, Teichrohrsänger und Zwergtaucher (Top 5 in Nordrhein-Westfalen). Darüberhinaus wird es von Wasser-, Wiesen- und Watvögeln als Rastgebiet genutzt. Seit einigen Jahren wird das Gebiet zusehends von Saat- und Blässgänsen als Rast- und Überwinterungsraum aufgesucht. Der Kranich hat hier einen traditionellen Rastplatz. Landesweit bedeutsam sind die Brutvorkommen von Heidelerche, Schwarzkehlchen, Bekassine, Uferschnepfe und Wasserralle. Grundlage des Vorkommens sind weitgehend gut erhaltene Lebensraumtypen, die auch zur Ausweisung von FFH-Gebieten auf Teilflächen geführt hat.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Vorrangiges Entwicklungsziel für das Vogelschutzgebiet ist die Erhaltung und Optimierung der Restmoorflächen und Feuchtwiesen. Ebenfalls übergeordnet ist die Erhaltung und Wiederherstellung der ausgedehnten Heidegebiete und Standorte armer Eichen-Birken- sowie Buchen-Eichenwälder. Dazu gehören die extensive Grünlandbewirtschaftung magerer Flachlandmähwiesen und -weiden (z.B. Vertragsnaturschutz), die Wiedervernässung von entwässerten Mooren und Feuchtgrünlandstandorten, die extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege von Heideflächen (u.a. Schafbeweidung, Entkusselung), die Anlage von Blänken und Kleingewässern im Bereich wiedervernässter ehemaliger Ackerstandorte, die Anlage von nicht genutzten Uferrandstreifen, die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland, die Wiederaufforstung mit bodenständigen Baumarten, die Wiedervernässung der gestörten Heidemoore, die Überlassung von Fliessgewässerabschnitten und angrenzenden Wäldern der natürlichen Entwicklung, die Lenkung des Erholungsverkehrs sowie die Schaffung von Einrichtungen für das Naturerlebnis.

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus 2 Karten:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen:

Kartenanlage 2 zum Standarddatenbogen:

Broschüre zum Gebiet:

Heubachwiesen (Kreise Coesfeld und Borken)