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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen


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Inhalt:

Natura 2000-Nr. DE-5210-301

Gebietsname:

Wohmbach und Zufluesse

Gesetzlicher Schutz:

Gebietstyp: B = FFH-Gebiet (GGB)

Link zur Karte:

Kartenausschnitt

Fläche:

59 ha

Ort(e):

Kreis(e):

Rhein-Sieg-Kreis

Kurzcharakterisierung:

Das Gebiet umfaßt das in den Quarzitrücken des Leuscheid eingeschnittene, bewaldete Talsystem des Wohmbaches mit seinen Quell- und Seitenbäche. Die naturnah strukturierten Bäche werden von Erlenauenwald, zum Teil mit Übergängen zum Torfmoos-Erlensumpfwald, gesäumt. Er erreicht auf der sumpfigen bis sickernassen Talsohle des Mittellaufes eine Breite zwischen 20 m und 50 m; an den Quellsiepen ist er nur sehr schmal und lückig entwickelt. Zwei Feuchtgrünlandparzellen am Mittellauf werden z.T. noch durch Mahd extensiv bewirtschaftet, drei weitere, mit Kleingewässern ausgestattete Grünlandparzellen liegen brach. An den Talhängen der Quellsiepen stocken lokal alte, naturnahe Buchen-Eichen-Altholzbestände.

Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, die Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet sind:

Im Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet sind:

Bedeutsame Vorkommen von Vogelarten im Gebiet:

Was macht die Bedeutung des Gebietes für Natura 2000 aus?

Der Naturraum weist einen Vielzahl von Bächen auf, die aber zumeist durch verschiedene Nutzungen (landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich) und/oder Inanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke überformt sind. Demgegenüber hebt sich der Wohmbach mit seinen Seitenbächen in diesem Bereich durch seinen naturnahen Zustand und besonders durch den gut ausgebildeten Weichholzauenwald in hervorragender Weise von den übrigen Fließgewässern des Raumes ab. Er stellt daher ein gutes Beispiel eines naturnahen Mittelgebirgsbachtales dar. Ferner kommt dem Gebiet im länderübergreifenden Verbund eine wichtige Rolle zu, da es die Verbindung zum FFH-Gebiet "Leuscheid" in Rheinland-Pfalz herstellt.

Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, das verbindende Netzwerk von Lebensräumen zu schaffen?

Vorrangig ist die Erhaltung aller bestehenden naturnahen Strukturen und Lebensräume (Struktur der Gewässer, Auenwald und Altholzbestände an den Talhängen) und ihre Bewahrung vor schädigenden Außenwirkungen (z.B. Straßenerweiterungen und Straßenneubau im Talbereich, Zerschneidung der Taldurchgängigkeit) notwendig. Zur Erhaltung der wertvollen Quellsumpfbereiche sind Eingriffe in den Waserhaushalt zu unterlassen und Nährstoffeinträge zu vermeiden, vorhandene Grünlandparzellen sind extensiv als Mähwiesen zu nutzen. Fichtenbestände auf den Unterhängen sollten in standortgemäße Laubwälder überführt werden. Für die Schaffung des Biotopverbundes sollten außerdem die im Umfeld gelegenen, weniger naturnah erhaltenen Bachtäler nicht weiter durch menschliche Eingriffe umgestaltet werden.

Standarddatenbogen:

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen:

Kartensatz:

Der Kartensatz besteht aus einer Karte:

Kartenanlage 1 zum Standarddatenbogen:

Maßnahmenkonzept (MAKO):